Modul 3: Wirtschaftsprivatrecht
Zeitpunkt, Dauer und Bewertung
- 1. Semester
- Lehrveranstaltung mit 4 Semesterwochenstunden
- Wintersemester
- schriftliche Prüfung (90 Minuten)
- 5 Credit Points
Inhalte
- Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts
- Rechtssubjekte (Personen; Unternehmer und Verbraucher)
- Rechtsobjekte (Gegenstände des Rechts)
- Rechtsgeschäfte (einschließlich AGB-Recht)
- Stellvertretung (einschließlich Prokura und Handlungsvollmacht)
- Grundzüge des allgemeinen Leistungsstörungsrechts
- Kaufvertrag und andere wirtschaftstypische Vertragsverhältnisse
- Handelsgeschäfte und Grundzüge des Gesellschaftsrechts
Ziele
Die Studierenden bauen folgende Kompetenzen auf:
- identifizieren den rechtlichen Status der handelnden Personen (z.B. als Kaufmann, Unternehmer oder Verbraucher) und klassifizieren Gesellschaftstypen nach ihrer Rechtsform.
- sind vertraut mit gesetzlichen Regeln zum Abschluss, zur Durchführung und zur Beendigung wirtschaftstypischer Verträge.
- kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede praxisrelevanter Vollmachten (vor allem Prokura und Handlungsvollmacht).
- erkennen die für konkrete Rechtsfragen einschlägigen Wirtschaftsgesetze und können sie in der Unternehmenspraxis anwenden.
- erkennen die Vertragsfreiheit als Grundprinzip einer freiheitlichen Rechts- und Wirtschaftsordnung und können ihre rechtlichen Einschränkungen u.a. mit der Notwendigkeit eines effizienten Verbraucherschutzes erklären.
- verstehen Bedeutung und Funktionsweise allgemeiner Geschäftsbedingungen.
- ordnen Konflikte rechtlich ein und leiten die zur Konfliktlösung erforderlichen Maßnahmen ein.
- sind in der Lage, die besonderen Regelungen im „B2C-Bereich“ in der Praxis umzusetzen.
Kontakt
Ansprechpartner
- Prof. Dr. Ulrich Pallasch
E-Mail ulrich.pallasch[at]thws.de