Modul 3: Wirtschaftsprivatrecht

Zeitpunkt, Dauer und Bewertung

  • 1. Semester
  • Lehrveranstaltung mit 4 Semesterwochenstunden
  • Wintersemester
  • schriftliche Prüfung (90 Minuten)
  • 5 Credit Points

Inhalte

  • Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts
  • Rechtssubjekte (Personen; Unternehmer und Verbraucher)
  • Rechtsobjekte (Gegenstände des Rechts)
  • Rechtsgeschäfte (einschließlich AGB-Recht)
  • Stellvertretung (einschließlich Prokura und Handlungsvollmacht)
  • Grundzüge des allgemeinen Leistungsstörungsrechts
  • Kaufvertrag und andere wirtschaftstypische Vertragsverhältnisse
  • Handelsgeschäfte und Grundzüge des Gesellschaftsrechts

Ziele

Die Studierenden bauen folgende Kompetenzen auf:

  • identifizieren den rechtlichen Status der handelnden Personen (z.B. als Kaufmann, Unternehmer oder Verbraucher) und klassifizieren Gesellschaftstypen nach ihrer Rechtsform.
  • sind vertraut mit gesetzlichen Regeln zum Abschluss, zur Durchführung und zur Beendigung wirtschaftstypischer Verträge.
  • kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede praxisrelevanter Vollmachten (vor allem Prokura und Handlungsvollmacht).
  • erkennen die für konkrete Rechtsfragen einschlägigen Wirtschaftsgesetze und können sie in der Unternehmenspraxis anwenden.
  • erkennen die Vertragsfreiheit als Grundprinzip einer freiheitlichen Rechts- und Wirtschaftsordnung und können ihre rechtlichen Einschränkungen u.a. mit der Notwendigkeit eines effizienten Verbraucherschutzes erklären.
  • verstehen Bedeutung und Funktionsweise allgemeiner Geschäftsbedingungen.
  • ordnen Konflikte rechtlich ein und leiten die zur Konfliktlösung erforderlichen Maßnahmen ein.
  • sind in der Lage, die besonderen Regelungen im „B2C-Bereich“ in der Praxis umzusetzen.

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