Learning Agreement und Anrechnung von Studienleistungen

Learning Agreement

Das Learning Agreement ist eine schriftliche Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen einem Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule im Rahmen eines Austauschprogramms. Im Learning Agreement musst du vor Antritt deines Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die du an der Gasthochschule planst zu belegen. Ebenso musst du angeben und zuordnen, in welchen Modulen deines Studiengangs an der THWS du dir die Kurse anerkennen lassen möchtest.
Das Learning Agreement musst du vor deinem Auslandsaufenthalt von deiner Ansprechperson an der Fakultät sowie deiner Gasthochschule prüfen und genehmigen lassen. Häufig verlangt die Gasthochschule das Learning Agreement direkt bei der Anmeldung. Außerdem ist das genehmigte Learning Agreement auch eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Erasmus-Förderung.

Wie erstellt man ein Learning Agreement?

Ein akademischer Auslandsaufenthalt ist ein wichtiger Bestandteil deines Studiengangs. Du solltest daher an der Gastgeberhochschule Kurse belegen, die bezüglich vermittelter Kompetenzen, Inhalte und Workload mit den Modulen des 3./4. Semesters oder aber nicht bestandenen Modulen des 1./2. Semesters an der THWS vergleichbar sind. Wenn du deinen Auslandsaufenthalt planst, denke bitte auch an den weiteren Studienverlauf, wie er im Modulhandbuch oder der Studien- und Prüfungsordnung beschrieben ist. Die meisten Veranstaltungen werden nur in dem Semester angeboten, das dort genannt wird. Gleichzeitig kannst du auch in Erwägung ziehen, allgemeine oder fachbezogene Wahlpflichtfächer an der Auslandshochschule abzulegen.

Für Auslandssemester innerhalb der Erasmus+ Programmländer („Auslandssemester EU“) wird bis auf wenige Ausnahmen das digitale Learning Agreement (DiLA) genutzt. Hierfür erhältst du im Lauf der Vorbereitungen auf dein Auslandssemester eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das nach Beendigung des fakultätsinternen Prozesses, also der Annahme des Studienplatzes deinerseits, auch die Bewerbung auf das Auslandssemester beim Hochschulservice Internationales (HSIN) stattfindet. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit zur Erstellung des Learning Agreements im MoveON Portal freigeschaltet.

Um das DiLA zu erstellen und anschließend die Genehmigung dessen in MoveOn zu erhalten, empfehlen wir folgenden Schritten zu folgen:

  1. Du erhältst eine E-Mail Aufforderung durch MoveOn, dass du dein digitales Learning Agreement erstellen kannst
  2. Recherchiere die Kurse an der Gasthochschule, sammle die Kursbeschreibungen und lege die Kurse fest, die du planst im Ausland zu belegen und auf welche Module deines Studiengangs du die Kurse anerkennen lassen möchtest. Vergleiche hierzu die Kursbeschreibungen der Gasthochschule mit den Modulbeschreibungen deines Studiengangs hinsichtlich vermittelter Kompetenzen, ECTS und Workload. Beachte bei deiner Kursbelegung bitte die Vorgabe, dass unabhängig von der Anerkennung, 20–30 ECTS im Ausland belegt werden sollten, wobei die Untergrenze der Fakultät bei 20 ECTS liegt.
  3. Lass die Anerkennungsfähigkeit der Kurse auf die Module deines Studiengangs über das neue fakultätseigene Anerkennungsportal, an dem du dich mit deinen THWS-Zugangsdaten anmeldest, prüfen und bestätigen. Hierzu stellst du im Portal den Antrag „Prüfung der Anerkennungsfähigkeit“ und trägst alle deine geplanten Kurse und die Module, für die anerkannt werden soll, ein und lädst die separaten Kursbeschreibungen deiner an der Auslandshochschule geplanten Kurse hoch. Bitte achte auf korrekte Eingaben, vor allem beim Namen der Auslandshochschule, Modul- und Kurstiteln, sowie ECTS-Angaben.
  4. Mit den Ergebnissen aus dem Anerkennungsportal kannst du nun dein digitales Learning in MoveOn erstellen. Eine Anleitung zur Erstellung des digitalen Learning Agreements und weitere Informationen zum digitalen Learning Agreement findest du auf der Webseite des Hochschulservice Internationales.
  5. Nachdem du dein digitales Learning Agreement in MoveOn erstellt und genehmigt hast, wird es automatisch über MoveOn zur Genehmigung an den Ansprechpartner in deiner Fakultät und anschließend an die Auslandshochschule zur Genehmigung weitergeleitet. Das von allen Parteien genehmigte Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Erasmus-Förderung durch deinen Koordinator beim Hochschulservice Internationales (HSIN) und sollte vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vorliegen.

Um das Learning Agreement zu erstellen und anschließend die Genehmigung dessen zu erhalten, empfehlen wir folgenden Schritten zu folgen:

  1. Du erhältst die Info deiner Fakultät, dass du mit der Erstellung deines Learning Agreements starten kannst
  2. Recherchiere die Kurse an der Gasthochschule, sammle die Kursbeschreibungen und lege die Kurse fest, die du planst im Ausland zu belegen und auf welche Module deines Studiengangs du die Kurse anerkennen lassen möchtest. Vergleiche hierzu die Kursbeschreibungen der Gasthochschule mit den Modulbeschreibungen deines Studiengangs hinsichtlich vermittelter Kompetenzen, ECTS und Workload. Beachte bei deiner Kursbelegung bitte die Vorgabe, dass unabhängig von der Anerkennung, 20–30 ECTS im Ausland belegt werden sollten, wobei die Untergrenze der Fakultät bei 20 ECTS liegt.
  3. Lass die Anerkennungsfähigkeit der Kurse auf die Module deines Studiengangs über das neue fakultätseigene Anerkennungsportal, an dem du dich mit deinen THWS-Zugangsdaten anmeldest, prüfen und bestätigen. Hierzu stellst du im Portal den Antrag „Prüfung der Anerkennungsfähigkeit“ und trägst alle deine geplanten Kurse und die Module, für die anerkannt werden soll, ein und lädst die separaten Kursbeschreibungen deiner an der Auslandshochschule geplanten Kurse hoch. Bitte achte auf korrekte Eingaben, vor allem beim Namen der Auslandshochschule, Modul- und Kurstiteln, sowie ECTS-Angaben.
  4. Lade dir das aktuelle Learning Agreement Formular, das du auf der auf der Webseite des Hochschulservice Internationales im Bereich "vor dem Auslandssemester" findest, herunter.
  5. Fülle das Learning Agreement aus. Nutze dafür die Ergebnisse aus dem Anerkennungsportal und die Anleitung zum Ausfüllen des Formulars (deutsche Version/englische Version).
  6. Sende dein ausgefülltes und von dir unterschriebenes Learning Agreement zur Unterschrift per E-Mail an international.business[at]thws.de. Anschließend erhältst du eine von der Ansprechperson deiner Fakultät unterschriebene Kopie des Dokuments und leitest diese bitte an deine Gasthochschule zur Unterschrift weiter. Im Anschluss leitest du das von dir, deiner Fakultät und von der Gasthochschule unterschriebene Dokument an deinen Ansprechpartner beim Hochschulservice Internationales (HSIN) weiter. 

Noch Fragen zum Learning Agreement?

Im Weiteren findest du Antworten auf die häufigsten Fragen als kurzes FAQ.

Beim digitalen Learning Agreement (DiLA) bei Studium EU - Erasmus+: Nach Erhalt der E-Mail-Aufforderung durch das Portal MoveOn oder des Hochschulservice Internationales (HSIN) zum Initiieren des digitalen Learning Agreements. Spätestens nach dem Startschuss und der Information unserer Fakultät zum Learning Agreement und zur Anerkennung von Auslandsleistungen. 

Beim Learning Agreement bei Studium NON-EU und Freemover: Nach dem Startschuss und der Information unserer Fakultät zum Learning Agreement und zur Anerkennung von Auslandsleistungen.

Zusätzlich müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Dir wurde ein Platz an einer Hochschule im Ausland zugewiesen und du hast die Einladung der Gastgeberhochschule erhalten.

Werde selbst aktiv und suche online nach Möglichkeiten oder kontaktiere frühere bzw. aktuelle Austauschstudierende an deiner Gastgeberhochschule. Suche dann nach Kursen und sammele die Kurs-/Modulbeschreibungen.

Du brauchst die Kurs-/Modulbeschreibungen inklusive eines Überblicks/Stundenplan sowie der vermittelten Inhalte und Kompetenzen, Credit Points und Arbeitsaufwand (in Semesterwochenstunden). Du kannst diese bspw. entweder über Recherche auf der Website der Gastgeberhochschule oder, wenn du online nicht fündig wirst, durch Kontaktaufnahme mit dem International Office der Gastgeberhochschule besorgen. 

 

 

Es empfiehlt sich während deines Auslandssemesters an der Gastgeberhochschule Kurse zu belegen, die ähnlich der Module sind, die gemäß Modulhandbuch oder Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs zur Zeit deines Auslandssemesters in deinem Studiengang an der THWS angeboten werden. Meist sind dies Kurse ähnlich den Modulen des 3./4. Semesters oder aber auch ähnlich zu noch nicht abgelegten Modulen des 1./2. Semesters. Gleichzeitig kannst du auch allgemeine oder fachbezogene Wahlpflichtfächer an der Auslandshochschule ablegen.

Analog zum Workload eines Semesters an der THWS solltest du so planen, dass du mit deinen Kursen an der Auslandshochschule ebenfalls ungefähr 20-30 ECTS belegst. Davon sollten - unabhängig von der Anrechnung – natürlich möglichst viele, mindestens aber 15 ECTS  auch bestanden werden. 

Nicht alle Credit Points sind gleichwertig. Es gibt verschiedene Bezeichnungen wie ECTS, CP oder STP und alle sind unterschiedlich gewichtet.

Ja, solange sie in der Notenübersicht genannt sind. Alle Studienleistungen, die übertragen werden sollen, müssen jedoch im Ausland erbracht worden sein.

Bitte sende das Learning Agreement ausschließlich per E-Mail an international.business[at]thws.de! Wir werden es prüfen und dir anschließend eine unterschriebene Kopie des Dokuments zukommen lassen. Diese leitest du dann an die ausländische Gastgeberhochschule zur Unterschrift weiter und am Ende musst du das dreifach (von dir, von der THWS und von der Gastgeberhochschule) unterschriebene Dokument direkt an deinen Ansprechpartner beim Hochschulservice Internationales (HSIN) weiterleiten. 

Ja, die Zuordnung im Learning Agreement, welchen Kurs an der Auslandshochschule du für welches Modul deines Studiengangs an der Business School anerkennen lassen möchtest, ist deine Aufgabe. Maßgeblich ist hierbei, dass keine wesentlichen kompetenzbezogenen Unterschiede zwischen dem gewählten Kurs an der Auslandshochschule und dem Modul an der THWS Business School, für das du den Kurs anerkennen lassen möchtest, bestehen. Vergleiche hierzu die Kursbeschreibungen der Auslandshochschule mit den Modulbeschreibungen der Module deines Studiengangs. 


Anrechnung von Studienleistungen

Mit dem Learning Agreement wird lediglich festgelegt, ob Credit Points übertragen werden können oder nicht. Die tatsächliche Übertragung durch den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss von den Studierenden selbst gestellt werden, sobald sie wieder an die THWS zurückgekehrt sind.

Wie funktioniert der Antrag?

Die endgültige Anerkennung der im Auslandssemester erbrachten Leistungen wird vom Hochschulservice Studium (HSST) durchgeführt. Seit dem SS 2025 kannst du die Anerkennung der erbrachten Leistungen mittels des Antrags „Anerkennung Studium“ über das Anerkennungsportal, an dem du dich mit deinen THWS-Zugangsdaten anmeldest und über das du ggf. auch schon die Anerkennungsfähigkeit deiner Kurse vor dem Auslandssemester geprüft hast, beantragen. Sollte es zu Änderungen deines Learning Agreements gekommen sein, müssen diese Änderungen möglicherweise erst noch geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt ebenfalls über das Anerkennungsportal.

Wenn der Antrag vollständig im Anerkennungsportal gestellt wurde, inklusive Upload aller benötigten Dokumente (Learning Agreement, Transcript of records, Übersicht Notensystem der Gasthochschule, ggf. Kursbeschreibungen) wird er vom Hochschulservice Studium (HSST) geprüft und bearbeitet. Am Ende erscheinen die Noten dann in der Notenübersicht im CampusPortal. Bitte beachte, dass es einige Zeit dauern kann, bis du die Noten siehst. Es ist daher in deinem eigenen Interesse, den Antrag so schnell und so vollständig wie möglich einzureichen.