Learning Agreement und Anrechnung von Studienleistungen
Learning Agreement
Ein Learning Agreement ist ein schriftliches Abkommen zwischen einem Studierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule im Rahmen eines Austauschprogramms. In diesem Dokument werden die zu absolvierenden Kurse und die damit verbundenen Studienleistungen festgehalten. Das Learning Agreement musst du vor deinem Auslandsaufenthalt erstellen und von deiner Ansprechperson an der THWS Business School sowie deiner Gasthochschule absegnen lassen.
Wie erstellt man ein Learning Agreement?
Digitales Learning Agreement (DiLA) bei Studium EU - Erasmus+
Für Auslandssemester innerhalb der Erasmus+ Programmländer („Auslandssemester EU“) wird ab dem Wintersemester 22/23 das digitale Learning Agreement (DiLA) genutzt. Hierfür erhalten Studierende im Lauf der Vorbereitungen auf ihr Auslandssemester eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das bereits die Bewerbung auf das Auslandssemester beim Hochschulservice Internationales (HSIN) stattfand. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit zur Erstellung des Learning Agreements im MoveON Portal freigeschaltet. Für weitere Informationen und die Anleitung zur Erstellung des digitalen Learning Agreements beachte bitte die Informationen zum digitalen Learning Agreement auf der Webseite des Hochschulservice Internationales.
Learning Agreement bei Studium NON-EU und Freemover
Um das Learning Agreement zu erstellen, folge diesen Schritten:
- Wenn dir erfolgreich ein Platz an einer unserer Partnerhochschulen zugewiesen wurde, warte bitte auf die Information unserer Fakultät zum Learning Agreement und zur Anerkennung von Auslandsleistungen.
- Für einen ersten Eindruck sehe dir bitte die Fächervergleichslisten für deinen Studiengang an.
- Lade dir das aktuelle Learning Agreement Formular, das du auf der auf der Webseite des Hochschulservice Internationales im Bereich "vor dem Auslandssemester" findest, herunter.
- Im Anschluss fülle das Learning Agreement aus. Nutze dafür die Anleitung zur Erstellung des Learning Agreements (deutsche Version/englische Version) und sende dieses ausschließlich per E-Mail an international.business[at]thws.de ! Bitte halte dich unbedingt an die Bestimmungen in der Anleitung! Die reibungslose und rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.
- Sobald der interne Überprüfungsprozess abgeschlossen ist, erhältst du eine unterschriebene Kopie des Dokuments und leitest diese bitte an den Hochschulservice Internationales (HSIN) weiter.
- Über den Bereich „During the moblity“ kannst du das Learning Agreements während deines Aufenthaltes auch ändern. Wenn du dies tust, ist es zwingend notwendig, dass du den Bestimmungen folgst, die in der Anleitung genannt sind.
- Im Bereich „After the mobility“ musst du nichts ausfüllen oder unterschreiben.
Fächervergleich für BIM und BBW
Hinweis: Nicht barrierefrei. Bitte wende dich an das Team International Management per E-Mail an
international.business[at]thws.de wenn du Unterstützung benötigst.
Wenn du einen Studiengang belegst für den kein Fächervergleich vorhanden ist, wende dich vor der Erstellung deines Learning Agreements mit deinem "Fächervorschlag" an die Ansprechperson für Learning Agreements deines Studiengangs. Die richtige Ansprechperson für deinen Studiengang findest du in der Liste der Kontaktpersonen in der Anleitung für das Erstellen des digitalen Learning Agreement.
Noch Fragen zum Learning Agreement?
Wann sollte ich anfangen?
Beim digitalen Learning Agreement (DiLA) bei Studium EU - Erasmus+: Nach Erhalt der E-Mail-Aufforderung durch das Portal MoveOn oder des Hochschulservice Internationales (HSIN) zum Initiieren des digitalen Learning Agreements. Spätestens nach dem Startschuss und der Information unserer Fakultät zum Learning Agreement und zur Anerkennung von Auslandsleistungen.
Beim Learning Agreement bei Studium NON-EU und Freemover: Nach dem Startschuss und der Information unserer Fakultät zum Learning Agreement und zur Anerkennung von Auslandsleistungen.
Zusätzlich müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Dir wurde ein Platz an einer Hochschule im Ausland zugewiesen und du hast die Einladung der Gastgeberhochschule erhalten.
Wie fange ich an und was brauche ich?
Werde selbst aktiv und suche online nach Möglichkeiten oder kontaktiere frühere bzw. aktuelle Austauschstudierende an deiner Gastgeberhochschule. Suche dann nach Kursen und sammele die Kurs-/Modulbeschreibungen.
Du brauchst die Kurs-/Modulbeschreibungen inklusive eines Überblicks/Stundenplan sowie der vermittelten Inhalte und Kompetenzen, Credit Points und Arbeitsaufwand (in Semesterwochenstunden). Du kannst diese bspw. entweder über Recherche auf der Website der Gastgeberhochschule oder, wenn du online nicht fündig wirst, durch Kontaktaufnahme mit dem International Office der Gastgeberhochschule besorgen.
Welche Kurse / Fächer soll ich im Ausland belegen?
Es empfiehlt sich während deines Auslandssemesters an der Gastgeberhochschule Kurse zu belegen, die ähnlich der Module sind, die gemäß Modulhandbuch oder Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs zur Zeit deines Auslandssemesters in deinem Studiengang an der THWS angeboten werden. Meist sind dies Kurse ähnlich den Modulen des 3./4. Semesters oder aber auch ähnlich zu noch nicht abgelegten Modulen des 1./2. Semesters. Gleichzeitig kannst du auch allgemeine oder fachbezogene Wahlpflichtfächer an der Auslandshochschule ablegen.
Wie viele Credit Points/ECTS sollte ich im Ausland "belegen" und wie werden die Credit Points verglichen?
Analog zum Workload eines Semesters an der THWS solltest du so planen, dass du mit deinen Kursen an der Auslandshochschule ebenfalls ungefähr 20-30 ECTS belegst. Davon sollten - unabhängig von der Anrechnung – natürlich möglichst viele, mindestens aber 15 ECTS auch bestanden werden.
Nicht alle Credit Points sind gleichwertig. Es gibt verschiedene Bezeichnungen wie ECTS, CP oder STP und alle sind unterschiedlich gewichtet.
Kann ich verschiedene Fächer kombinieren?
Ja, solange sie in der Notenübersicht genannt sind. Alle Studienleistungen, die übertragen werden sollen, müssen jedoch im Ausland erbracht worden sein.
Wie und wohin schicke ich mein Learning Agreement wenn ich kein digitales Learning Agreement über MoveOn mache?
Bitte sende das Learning Agreement ausschließlich per E-Mail an international.business[at]thws.de! Wir werden es prüfen und dir anschließend eine unterschriebene Kopie des Dokuments zukommen lassen. Diese leitest du dann an die ausländische Gastgeberhochschule zur Unterschrift weiter und am Ende musst du das dreifach (von dir, von der THWS und von der Gastgeberhochschule) unterschriebene Dokument direkt an deinen Ansprechpartner beim Hochschulservice Internationales (HSIN) weiterleiten.
Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen?
Bevor du ins Ausland gegangen bist, hast du ein Learning Agreement erstellt. Der Zweck des Learning Agreements ist jedoch lediglich festzulegen, ob Studienleistungen anerkannt werden können oder nicht. Die tatsächliche Übertragung bzw. Anerkennung von Studienleistungen ist ein eigener Prozess, den du selbst einleiten musst. Die endgültige Anerkennung wird vom Hochschulservice Studium (HSST) durchgeführt.
Bitte lade den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen herunter und verwende die dazugehörige Anleitung (deutsche Version/englische Version):
Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen - Alle Studiengänge
Sollte es zu Änderungen deines Learning Agreements gekommen sein, müssen diese Änderungen möglicherweise erst noch geprüft werden. Bitte halten dich unbedingt an die Bestimmungen - eine reibungslose und rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.
Wenn der Antrag vollständig übermittelt wurde, wird er vom Hochschulservice Studium geprüft und bearbeitet. Am Schluss erscheinen die Noten dann in der Notenübersicht im Studentenportal. Bitte beachte, dass es einige Zeit dauern kann, bis du die Noten siehst. Es ist daher in deinem eigenen Interesse, den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen so schnell und so vollständig wie möglich einzureichen.
Anrechnung von Studienleistungen
Mit dem Learning Agreement wird lediglich festgelegt, ob Credit Points übertragen werden können oder nicht. Die tatsächliche Übertragung durch den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss von den Studierenden selbst gestellt werden, sobald sie wieder an die THWS zurückgekehrt sind.
Wie funktioniert der Antrag?
Die endgültige Anerkennung wird vom Hochschulservice Studium (HSST) durchgeführt. Bitte lade den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen herunter und verwende die dazugehörige Anleitung (deutsche Version/englische Version): Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen - Alle Studiengänge
Sollte es zu Änderungen deines Learning Agreements gekommen sein, müssen diese Änderungen möglicherweise erst noch geprüft werden. Bitte halte dich unbedingt an die Bestimmungen - eine reibungslose und rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden. Wenn der Antrag vollständig übermittelt wurde, wird er vom Hochschulservice Studium geprüft und bearbeitet. Am Schluss erscheinen die Noten dann in der Notenübersicht im Campusportal. Bitte beachte, dass es einige Zeit dauern kann, bis du die Noten siehst. Es ist daher in deinem eigenen Interesse, den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen so schnell und so vollständig wie möglich einzureichen.